Kirchgeld
Wir bitten um Ihre Unterstützung
Ihre Kirchengemeinde erhält über die Landeskirche durch die Kircheneinkommensteuer oder Kirchenlohnsteuer einen Großteil der finanziellen Mittel, die für die vielfältige kirchliche Arbeit in Ihrer Gemeinde benötigt werden.
Die nichtkirchensteuerpflichtigen Gemeindeglieder ab 18 wurden seither um das sog. Kirchgeld gebeten - 14 € pro Person. Dieses Kirchgeld wurde von den Finanzbehörden untersagt. Deshalb erhält seit 2007 im Okt./Nov. jeder evang. Haushalt einen Bittbrief für einen freiwilligen Gemeindebeitrag - bitte beachten.
Kirchengemeinde Langenbrand
Kirchengemeinde Kapfenhardt