Rahmenordnung für den Konfirmandenunterricht

In den Kirchengemeinden Langenbrand und Kapfenhardt
 
Die Punkte der örtlich angepassten Rahmenordnung für den Konfirmandenunterricht in Langenbrand und Kapfenhardt wurden durch Beschluss der Kirchengemeinderäte am 4. Mai 2002 festgelegt:
 
1. Der Konfirmandenunterricht erfolgt im 7./8. Schuljahr.
2. Vor der Konfirmation wird es keine Katechismusprüfung geben.Auswendig Gelerntes wird unter anderem im Konfirmationsgottesdienst aufgesagt.
3. Verpflichtend zum Unterricht, der in der Regel Mittwochnachmittags erteilt wird, gehört:
 
  • Teilnahme an einer Konfirmandenfreizeit (Wochenende)
  • Teilnahme am Bezirkskonfirmandentag (Samstag)
  • Besuch des Diakoniekrankenhauses Siloah in Pforzheim (Nachmittag)
  • Besuch der Liebenzeller Mission in Bad Liebenzell (Nachmittag)
  • Besuch der Gefährdetenhilfe Enzklösterle (Nachmittag)
  • Teilnahme am Unterricht an ein bis zwei Samstagen
  • Teilnahme am Gemeindepraktikum. Hier können die Konfirmanden aus folgenden Gruppen und Kreisen auswählen:
  • in Langenbrand: Kinderkirche, Jungschar (Mädchen, Buben), Frauenchor, Seniorenkreis, Kirchhofputz, Gemeindefestvorbereitung, Kirchengemeinderatssitzung
  • in Kapfenhardt: Kinderkirche, Jungschar (Mädchen, Buben), Kirchenchor, Seniorenkreis, Kinderstunde, Gemeindefestvorbereitung, Kirchengemeinderatssitzung
  • Zwei Gruppen oder Aktionen müssen im Herbst/Winter besucht werden.

4. Die Beteiligung der Konfirmanden im Gottesdienst hat keinen festen Turnus, sondern ist situationsbedingt.
 
5. Festgelegte Kirchengemeinderätinnen und -räte sind beim Konfirmanden-Anmeldeabend anwesend.6. Termine zur Begleitung von Aktionen mit den Konfirmanden sind dem Kirchengemeinderat rechtzeitig mitzuteilen.    Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich per Mail an:    Pfarramt.Langenbrand@elk-wue.de